Kann ich die Betreibung löschen lassen?

«Ich wurde von einem Handwerker betrieben und erhob Rechts­vorschlag. An der Schlichtungsverhandlung beim Friedensrichter ­einigten wir uns auf einen Vergleich. Ich verpflichtete mich, einen ­bestimmten Betrag zu zahlen. Und der Handwerker verpflichtete sich, anschliessend die Betreibung löschen zu lassen. Das hat er noch nicht getan, obwohl ich längst gezahlt habe. Kann ich mich dagegen wehren?»

Ja. Ein Vergleich vor dem Friedensrichter hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids. Kommt der Handwerker seiner Verpflichtung trotz Mahnung nicht nach, können Sie beim zuständigen Gericht an Ihrem Wohnort ein Vollstreckungsgesuch einreichen. Der Richter wird dann anstelle des Handwerkers die Betreibung löschen lassen. Dem Gesuch müssen Sie den Vergleich, den Erledigungsentscheid des Friedensrichters, die Mahnung und den Beleg für Ihre Zahlung an den Handwerker beilegen.

13.10.2020

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