Kann ich die Kosten für den Notar abziehen?

«Mein Mann starb Ende Jahr. Ich musste durch einen Notar das Steuerinventar aufnehmen lassen. Sein Honorar beträgt 5000 Franken. Kann ich die Kosten von der Erbschaft abziehen?»

Ja. Die Kosten für die Inventaraufnahme gehören wie die Begräbniskosten zu den Erbgangsschulden. Sie dürfen von der Erbschaft abgezogen werden.

28.03.2023

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