Kann ich die Richterin ablehnen?

«Meine Frau hat die Scheidung eingereicht. Bei der ersten Gerichtsverhandlung meinte die Richterin, sie verstehe, dass meine Frau die Scheidung wolle. Ich vermute, dass mich die Richterin nicht ausstehen kann und daher befangen ist. Kann ich beantragen, dass sie in den Ausstand tritt?»

Ja. Das Gericht darf nicht parteiisch sein. Tritt eine als befangen erscheinende ­Richterin nicht von sich aus in den Ausstand, können Sie sie ablehnen. Dazu ­müssen Sie beim Gericht unverzüglich ein Ausstandsgesuch stellen – entweder mündlich oder schriftlich. In diesem Gesuch müssen Sie glaubhaft machen, dass die Rich­terin befangen sein könnte. Die Richterin kann dann dazu Stellung nehmen und noch immer von sich aus in den Ausstand treten. Tritt sie nicht freiwillig in den Ausstand, entscheidet das Gericht über Ihr Gesuch.

04.12.2018

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: