Kann ich die Steuern zurückverlangen?
Ja. Eine solche Rückzahlung an die Pensionskasse ist zwar steuerlich nicht absetzbar. Sie können aber den seinerzeit auf dem Vorbezug an Bund, Kanton und Gemeinde bezahlten Steuerbetrag zurückfordern, und zwar ohne Zins. Dafür haben Sie, ab der Rückzahlung des Vorbezugs gerechnet, drei Jahre Zeit.
Damit Ihnen der Steuerbetrag zurückerstattet wird, müssen Sie ein schriftliches Gesuch an die Steuerbehörde richten, die ihn seinerzeit erhoben hat.
Mit dem Gesuch müssen Sie eine Bescheinigung über die Rückzahlung beilegen. Dieses Dokument erhalten Sie von der Eidgenössischen Steuerverwaltung, nachdem die Pensionskasse dort die Rückzahlung gemeldet hat. Weiter müssen Sie einen Beleg über die damals bezahlte Steuer mitschicken.
Weitere Informationen stehen im Kreisschreiben Nr. 17 «Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge» der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Sie finden es unter www.estv.admin.ch.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.