Kann ich die Uhr meiner Tochter schenken?

Vor Jahren habe ich mit meinem Mann einen Ehe- und Erbvertrag abgeschlossen. Darin steht auch, dass meine langjährige Freundin meine Golduhr erhalten soll. Nun möchte ich die Uhr meiner Tochter schenken. Ist das möglich?

Ja. Zu Lebzeiten können Sie über Ihr Vermögen frei verfügen – egal, was im Erbvertrag steht. Denn ein Erbvertrag hindert Sie nicht daran, Ihr eigenes Hab und Gut zu verbrauchen oder zu verschenken, solange Sie leben. Nach dem Tod gilt: Es gibt nur das zu verteilen, was noch übrig ist. Ihre Freundin kann also nur dann ­einen Anspruch auf die Golduhr geltend machen, wenn diese dann­zumal noch vorhanden ist.    

18.05.2016

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