Doppelt versichert: Kann ich die Unfallprämien zurückfordern?

«Ich bin Student und arbeite daneben seit einem halben Jahr an zwei Tagen pro Woche. Mein ­Arbeitgeber hat mich gegen Freizeitunfälle versichert. Erst jetzt habe ich gemerkt, dass ich bei meiner Krankenkasse immer noch rund 25 Franken pro Monat für die Unfalldeckung zahle. Kann ich die zu viel bezahlten 150 Franken zurückfordern?»

Nein. Ihr Arbeitgeber musste Sie zwar gegen Arbeits- und Freizeitunfälle versichern. Das ist obligatorisch, wenn jemand mit einem Pensum von mindestens acht Stunden pro Woche angestellt ist. Das bedeutet: Sie hätten die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistieren können. Da Sie das aber nicht getan haben, können Sie die zu viel bezahlten Prämien rückwirkend nicht mehr zurückfordern. Die Krankenkassen müssen die Prämie erst auf schriftlichen Antrag des Versicherten und ab dem Folgemonat reduzieren.

21.09.2021

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