Kann ich die Vaterschaft nachträglich anfechten?

«Meine Frau hat sich von mir getrennt. Sie beichtete mir nun, dass ich nicht der Vater unserer sechsjährigen Tochter sei. Habe ich nach so langer Zeit noch die Möglichkeit, meine Vaterschaft anzufechten?»

Ja. Es gilt zwar: Erfährt ein Mann, dass er nicht der Vater eines Kindes ist, muss er die Vaterschaft innerhalb eines Jahres und vor Ablauf von fünf Jahren seit der Geburt oder der Anerkennung des Kindes vor Gericht anfechten. Ausnahmsweise ist eine Anfechtung aber auch noch später möglich – nämlich dann, wenn sich die Verspätung mit wichtigen Gründen entschuldigen lässt. Das ist etwa der Fall, wenn man bisher keine Veranlassung hatte, an seiner Vaterschaft zu zweifeln. Sie sollten also sofort klagen.

18.04.2023

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