Patientenverfügung der Mutter: Kann ich die Verantwortung ablehnen?

«Meine Mutter hat eine Patientenverfügung verfasst. Darin legte sie fest, dass ich im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit über allfällige medizinische Massnahmen entscheiden soll. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich diese Verantwortung übernehmen möchte. Könnte ich mich weigern, den Auftrag anzunehmen?»

Ja. Wer gemäss einer Patientenverfügung die Entscheidungen über medizinische Massnahmen treffen soll, ist nicht verpflichtet, die Aufgabe zu übernehmen. Und er kann das Amt auch jederzeit niederlegen.

Besprechen Sie Ihre Bedenken unbedingt mit Ihrer Mutter. Dann kann sie in ihrer Patientenverfügung eine Ersatzperson bestimmen, die gegebenenfalls für Sie einspringen könnte.

09.03.2021

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