Kann ich die Zusatzversicherungen während der Militärzeit sistieren?
Nein. Die Prämien für Zusatzversicherungen müssen Sie während des Militärdiensts weiterhin zahlen. Diese richten sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz und haben nichts mit der obligatorischen Krankenkasse und der Militärversicherung zu tun. Es gibt aber Krankenkassen, welche die Prämien für die Zusatzversicherungen während des Militärdiensts senken, etwa die Sanitas auf 30 Prozent.
Die Grundversicherung können Sie sistieren, wenn Sie an mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Militärdienst leisten. In dieser Zeit müssen Sie keine Prämien zahlen, weil Sie der Militärversicherung unterstellt sind. Beachten Sie die Meldefrist: Die Prämienzahlung bei der Krankenkasse entfällt, wenn Sie ihr den Dienstbeginn mindestens acht Wochen vorher gemeldet haben. Bei verspäteter Mitteilung verschiebt sich die Prämienbefreiung.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.