Kann ich ein Darlehen von den Erben der Darlehensnehmerin zurückfordern?

«Ich gewährte einer Freundin ein Darlehen. Sie hätte es nächstes Jahr zurückzahlen müssen. Jetzt ist sie gestorben. Kann ich das Geld von den Erben zurückverlangen?»

Ja, sofern diese die Erbschaft nicht ­aus­- schlagen. Die Erben haften fünf Jahre lang gemeinsam und mit ihrem ganzen ­Vermögen für Schulden des Ver­storbenen. Sie können sich also an einen belie­bigen ­Erben wenden und von ihm die Rückzahlung des gesamten Darlehens ­verlangen. Dies allerdings erst, wenn es zur Rück­zahlung fällig wird.

07.02.2023

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: