Kann ich eine Entschädigung für die Pflege meiner verstorbenen Mutter verlangen?

«Meine Mutter ist gestorben. Vorher besuchte ich sie jahrelang jeden Tag. Ich betreute und pflegte sie, damit sie nicht ins Altersheim ­musste. Meine Geschwister kümmerten sich nicht um sie. Ein Testament ist nicht vorhanden. Habe ich bei der Erbteilung trotzdem mehr als meine Geschwister zugut?»

Nein. Sie sind darauf an­ge­wiesen, dass Ihre Geschwister Ihnen freiwillig ent­gegenkommen und Ihre ­Arbeit entsprechend hono­rieren. 

Einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Entschädigung hätten Sie nur dann, wenn Sie mit Ihrer Mutter zusammengelebt hätten. Oder wenn Ihre Mutter Ihnen in einem Vertrag oder in ­einem Testament eine Entschädigung für Ihre Dienste zugesprochen hätte.

20.04.2021

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