Kann ich eine Entschädigung verlangen? 

«Ich bestellte bei einem Möbelhaus ein Bett. Es wurde nicht zum ­vereinbarten Termin geliefert, und trotz Reklamation warte ich heute noch auf das Bett. Habe ich für die nicht rechtzeitige Lieferung eine Entschädigung zugut?»

Nur wenn Ihnen durch die ver­spätete Lieferung ein finanzieller Nachteil entstehen würde. Also etwa dann, wenn Sie wegen der Lieferver­zögerung ein Ersatzbett mieten ­müssten. Dann könnten Sie den entsprechenden Betrag geltend machen.

15.01.2019

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