Kann ich Einsicht verlangen? 

«Letzte Woche hatte ich ein Mitarbeiter­gespräch mit meinem Vorgesetzten. Muss er mir mitteilen, was er zu diesem Gespräch ins Protokoll geschrieben hat?»

Ja. Das protokollierte Mitarbeitergespräch gehört zu Ihrem Personal­dossier. Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht zur Einsicht in Ihre Personal­akte. Der Arbeitgeber muss Ihnen die Auskunft grundsätzlich schriftlich geben – beispielsweise durch Fotokopien. Nicht herausgeben muss Ihr Vorgesetzter persönliche Notizen des Gesprächs, die er für sich gemacht hat.

04.06.2019

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