Kann ich verlangen, dass der Mietvertrag erstreckt sich?

«Ich bin Student und Mieter eines möblierten Zimmers. Nun will mir der Vermieter kündigen. Habe ich bei der Schlichtungsbehörde eine Chance auf Erstreckung des Mietverhältnisses?»

Ja, grundsätzlich kann auch ein Miet­vertrag für ein möbliertes Zimmer ­erstreckt werden, wenn dessen Aufhebung ­einen Härtefall darstellt. Es kommt also darauf an, ob die Kündigung Sie in eine Notlage bringt. Gründe für eine Erstreckung sind Umstände, die die Wohnungs­suche erschweren – zum Beispiel die ­Situation auf dem Wohnungsmarkt oder die ­finanzielle Lage des Mieters. Ab Empfang der Kündigung haben Sie 30 Tage Zeit, um das Erstreckungs­begehren bei der Schlichtungsbehörde ­einzureichen.

30.05.2023

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