Kann ich für die Stellensuche frei nehmen?
Ja. Im Normalfall – also bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen – dürfen Angestellte am Arbeitsplatz fehlen, wenn sie in gekündigter Stellung sind und während der Arbeitszeit für ein Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer gekündigt hat. Das gilt auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen.
In Ihrem Fall gilt das Recht auf freie Zeit für den letzten Monat der Anstellung. Und zwar deshalb, weil das Gesetz im ersten Anstellungsjahr eine Kündigungsfrist von einem Monat vorsieht.
Nach verbreiteter Praxis können Sie – in Absprache mit dem Betrieb – höchstens einen halben Tag pro Woche wegen eines Vorstellungsgesprächs der Arbeit fernbleiben.
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Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.