Kann ich für einen Klinikaufenthalt vorsorgen?
Ja. Sie können vorsorglich eine psychiatrische Patientenverfügung verfassen. Sie ist für Ärzte verbindlich und muss im Rahmen einer zwangsweisen fürsorgerischen Unterbringung berücksichtigt werden.
In der psychiatrischen Patientenverfügung könnten Sie beispielsweise diejenigen Medikamente auflisten, die Sie nicht vertragen. Wenn Sie mit alternativen Medikamenten bereits gute Erfahrungen gemacht haben, ist es sinnvoll, diese ebenfalls aufzulisten.
Die psychiatrische Patientenverfügung ist nicht auf Medikamente und Behandlungsmethoden beschränkt. Sie können darin weitere Vorgaben machen, die Ihnen im Falle der Urteilsunfähigkeit helfen können. Sie können beispielsweise festhalten, welche Personen aus Ihrem Umfeld kontaktiert und über den Klinikaufenthalt informiert werden sollen.
Ausserdem haben Sie die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu bestimmen. Diese Person könnte Sie im Klinikalltag mit Rat und Tat unterstützen und Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte vertreten.
Tipp: Auf der Website von Pro Mente Sana können Sie eine kostenlose psychiatrische Patientenverfügung herunterladen: www.promentesana.ch } Angebote } Patientenverfügung (PPV) } Vorlage für Ihre PPV.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.