Kann ich die Geschenke an meine künftige Ex-Frau zurückverlangen?

Meine Frau will sich scheiden lassen. Während unserer Ehe beschenkte ich sie immer wieder grosszügig. Kann ich die Geschenke bei der Scheidung zurückverlangen?

Nein. Schenkungen können nur ausnahmsweise zurückgefordert werden. Etwa wenn der Beschenkte gegen den Schenker oder eine ihm nahestehende Person eine schwere Straftat begangen oder seine familienrechtlichen Pflichten schwer verletzt hat. Oder bei der Auflösung einer Verlobung: Nach der Trennung können die seit der ­Verlobung gemachten Geschenke innerhalb eines Jahres zurückgefordert werden. Das gilt allerdings nur für wertvolle Präsente und nicht für Gelegenheitsgeschenke.

31.08.2021

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