Kann ich Kinderzulagen auch rückwirkend geltend machen?

«Vor rund zwei Jahren zog ich mit meiner vierköpfigen Familie in die Schweiz. Meine Frau besorgt den Haushalt, ich bin berufstätig. Mein ­Arbeitgeber wies mich nie darauf hin, dass ich ­Kinderzulagen ­zugut habe. Das erfuhr ich erst jetzt. Kann ich rückwirkend noch ­Zulagen verlangen?»

Ja. Kinder- und Ausbildungszulagen können fünf Jahre lang rückwirkend geltend gemacht werden. Ihr Arbeitgeber muss Ihre beiden Kinder bei einer ­Familienausgleichskasse anmelden.

Die Höhe der Familien­zulagen ist kantonal unterschiedlich. Kinder­zulagen von mindestens 200 Franken pro Kind und Monat erhalten Sie bis und mit dem Monat, in dem das Kind 16 wird. Danach erhalten Sie für Kinder in der Ausbildung mindestens 250 Franken pro ­Monat – und zwar längstens bis und mit dem ­Monat, in dem sie 25 Jahre alt werden.

08.05.2018

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