Kann ich mehrere Willensvollstrecker einsetzen?

«Ich bin daran, mein Testament zu schreiben. Am liebsten würde ich zwei Personen als ­Willensvollstrecker vorsehen: Meinen Buchhalter möchte ich mit der Liquidation der Firma betrauen. Die restlichen Aufgaben soll mein Bruder übernehmen. Ist das möglich?»

Ja. Sie können in Ihrem Testament ohne Weiteres mehrere Willensvollstrecker einsetzen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn bestimmte Aufgaben be­sonderes Fachwissen er­fordern. Ebenfalls möglich: Einen oder mehrere Ersatz-Willensvollstrecker vor­sehen für den Fall, dass der eigentliche Favorit Sie nicht überlebt oder das Amt nicht annehmen will. Denn wer als Willensvollstrecker eingesetzt wurde, kann das Mandat auch ablehnen.

08.03.2017

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