Rechnung doppelt gezahlt: Kann ich mein Geld zurückfordern?

«Ich habe bemerkt, dass ich versehentlich eine Rechnung doppelt zahlte. Kann ich das Geld für die ­zweite Zahlung zurückverlangen?»

Ja. Sie können den Betrag zurückfordern, da Sie irrtümlich zahlten. Ihr Anspruch verjährt, drei Jahre nachdem Sie Ihr Versehen bemerkten, allerdings spätestens zehn Jahre nach der irrtümlichen Zahlung.

21.09.2021

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