Kann ich meine Forderung vom Mietzins abziehen?

«Ich bin Mieter. Vor zwei Monaten erhielt ich die Nebenkostenabrechnung. Der Saldo lautete zu meinen Gunsten. Meine monatlichen Akontozahlungen waren zu hoch. Der Vermieter zahlte mir aber noch nichts zurück. Darf ich die Gutschrift von meiner nächsten Mietzinszahlung abziehen?»

Ja, sofern dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich untersagt ist. Laut Gesetz gilt: Schulden zwei Personen einander Geld, können beide in der Regel ihre zur Zahlung fälligen Forderungen mit Gegenforderungen verrechnen. So dürfen auch Mieter einen Saldo aus der Nebenkostenabrechnung zu ihren Gunsten mit Mietzinsen verrechnen. Beachten Sie: Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, müssen Sie das dem Vermieter mitteilen.

01.11.2022

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