Gepfändetete Gegenstände: Kann ich meine persönlichen Sachen zurückfordern?

«Gegen meinen Freund läuft eine Betreibung. Jetzt wurden verschiedene Gegenstände in seiner Wohnung gepfändet. Einige davon gehören mir. Kann ich mich gegen die ­Pfändung meines Eigentums wehren?»

Ja. Teilen Sie dem Betreibungsamt mit, welche Gegenstände Ihnen gehören. Ihr Freund und seine Gläubiger haben anschlies­send zehn Tage Zeit, um Ihre Ansprüche zu bestreiten. Tun sie das nicht, fallen die Ihnen gehörenden Sachen aus der Pfändung. 

Andernfalls müssen Sie am Gericht am Betreibungsort Klage einreichen und feststellen lassen, dass die fraglichen Gegenstände Ihnen gehören.

20.04.2021

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