Kann ich meine Wohnung per sofort kündigen?

«Ich bin Mieter. Gestern hatte ich in meiner ­Wohnung einen Wasserschaden. Zwei Zimmer sind nun praktisch unbenutzbar. Der Vermieter hat umgehend die Handwerker aufgeboten. Die Instandstellung wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich habe keine Lust, in einer Baustelle zu ­wohnen. Kann ich die Wohnung per sofort kündigen?»

Nein. Wenn eine Wohnung einen schweren Mangel aufweist, kann der Mieter nur dann fristlos kündigen, wenn der Vermieter den Mangel nicht innert einer angemessenen Frist beseitigt hat. Ihr ­Vermieter wurde aber umgehend aktiv. Der Umstand, dass die erforder­lichen Arbeiten nicht von heute auf morgen erledigt werden können, recht­fertigt keine fristlose Kündigung.

Da Sie nicht schuld sind am Wasserschaden, können Sie aber verlangen, dass der Vermieter den Mietzins für die Dauer der Beeinträchtigung angemessen reduziert.

10.04.2018

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