Kann ich meinen Erbteil verlangen und aus der Erbengemeinschaft austreten?

«Ich gehöre einer Erbengemeinschaft mit ­mehreren Erben an. Wir sind uns nicht einig. Ich möchte daher meinen Anteil am Erbe ver­langen und aus der Erbengemeinschaft aus­treten. Ist dies jederzeit möglich?»

Ja. Grundsätzlich können Erben jederzeit die Erb­teilung und somit die Auszahlung ihres Erbteils verlangen. Falls die anderen Mitglieder der Erben­gemeinschaft nicht damit einverstanden sind, können Sie beim Gericht eine ­Klage auf Teilung einreichen.

23.02.2021

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: