Zwei Teilzeitstellen: Kann ich mich einer Pensionskasse anschliessen?

«Ich habe zwei Teilzeitstellen, verdiene aber bei keinem der beiden Arbeitgeber mehr als 21 330 Franken pro Jahr. Deshalb unterstehe ich nicht dem Pensionskassenobligatorium. Kann ich mich trotzdem einer Pensionskasse anschliessen?»

Ja. Sie können sich freiwillig der Pensionskasse eines Ihrer Arbeitgeber anschliessen, sofern das Reglement der Pensionskasse dies ermöglicht. Sie können dort Ihr gesamtes Einkommen versichern. Sollte keine der beiden Pensionskassen einen freiwilligen Anschluss zulassen, haben Sie die Möglichkeit, sich der Auffangeinrichtung der beruflichen Vorsorge anzuschliessen, sofern Sie insgesamt mehr als 21 330 Franken pro Jahr verdienen.

20.10.2020

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