Kann ich nach drei Jahren noch ein korrigiertes Arbeitszeugnis verlangen?
Ja. Sie können auch jetzt noch ein besseres Schlusszeugnis verlangen. Dieses Recht erlischt erst zehn Jahre nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Verlangen Sie von Ihrem damaligen Arbeitgeber eine Berichtigung, und legen Sie ihm am besten auch gleich einen ausformulierten Änderungsvorschlag vor. Kommt er Ihrem Anliegen nicht nach, können Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen. Eine Klage hat dann gute Erfolgsaussichten, wenn Aussagen im Zeugnis zur Leistung oder zum Verhalten nicht zutreffen – und dies bewiesen werden kann.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.