Kann ich per E-Mail kündigen?

«Ich habe meine Arbeitsstelle fristgerecht per E-Mail gekündigt. Mein Arbeitgeber akzeptiert dies jedoch nicht, da die Kündigung gemäss Vertrag schriftlich erfolgen müsse. Ein E-Mail ist doch schriftlich! Sehe ich das richtig?»

Nein. Ist im Vertrag eine schriftliche Kündigung vereinbart, müssen Sie die Kündigung eigenhändig unterzeichnen. Das ist nur auf Papier möglich, nicht in einem E-Mail. Sie müssen die Kündigung Ihrem Arbeitgeber daher noch einmal in schriftlicher Form schicken. Die Kündigungsfrist läuft ab Erhalt des Schreibens.

Aus Beweisgründen empfiehlt es sich generell, die Kündigung per Einschreiben zu versenden und die Quittung aufzubewahren. Alternativ kann die Kündigung auch persönlich dem Vorgesetzten übergeben werden. Dann sollte man sich aber den ­Erhalt der Kündigung mit Datum und Unterschrift bestätigen lassen.

03.10.2017

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: