Kann ich in meinem Testament Nacherben einsetzen?
Ja. Sie können in Ihrem Testament Ihre Lebenspartnerin als Alleinerbin einsetzen. Und gleichzeitig anordnen, wer das erben soll, was beim Tod Ihrer Partnerin von Ihrem Erbe noch übrig ist. Dabei handelt es sich um die «Nacherbschaft auf den Überrest». So kann Ihre Partnerin nach Ihrem Tod frei über Ihren Nachlass verfügen – und die Nacherben erhalten dereinst beim Tod Ihrer Partnerin, was davon noch übrig ist. Gut zu wissen: Wenn Sie Nacherben einsetzen, sollten Sie Ihre Partnerin im Testament verpflichten, Ihre Erbschaft getrennt von ihrem übrigen Einkommen zu halten. Nur so kann die Höhe der Nacherbschaft später zweifelsfrei festgestellt werden.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.