Kann ich trotz Erbenruf einen Erbschein verlangen?

«Meine Tante ist verstorben. Ich hatte keinen Kontakt zu ihr und kenne ihre Familienverhältnisse nicht. Die Erbschaftsbehörde geht davon aus, dass neben mir noch andere Erben vor­handen sein könnten, und hat einen Erbenruf ­angeordnet. Ist die Ausstellung eines Erbscheins dennoch möglich?»

Nein. Durch einen Erbenruf werden mögliche Be­rechtigte ­öffentlich durch das Amtsblatt auf­gefordert, sich innert eines Jahres zu melden. Während dieser Frist darf die Behörde ­keinen Erbschein aus­stellen. Deshalb müssen Sie sich gedulden, bis das Ergebnis des Erbenrufs bekannt ist.

14.11.2017

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