Kann ich trotz gleichbleibender Prämie kündigen?
Ja. Laut Gesetz kann die obligatorische Grundversicherung gekündigt werden, sobald die Kasse die neue Prämie für das folgende Jahr mitteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch wie die bisherige ist. Mit der Prämienmitteilung für das folgende Jahr muss die Krankenkasse die Versicherten auf ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen.
Wichtig: Die Kündigung muss bis am letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Das ist dieses Jahr der Freitag, 29. November.
Gut zu wissen: Bei den Zusatzversicherungen beträgt die Kündigungsfrist oft drei oder sogar sechs Monate. Eine verkürzte Kündigungsfrist haben Versicherte nur, wenn die Kasse die Prämie auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres erhöht.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.