Kann ich verlangen, dass mein Nachbar seine Tanne fällt?

«Ich habe in einer Zürcher Gemeinde ein Eigenheim gekauft. Im Garten meines Nachbarn steht eine mächtige Tanne, die viel Schatten auf mein Grundstück wirft. Der im Kanton Zürich für einzelne Tannen geltende minimale Grenz­abstand von acht Metern ist bei weitem nicht eingehalten. Kann ich somit verlangen, dass mein Nachbar die Tanne fällt?»

Ja. Im Kanton Zürich verjährt zwar der Anspruch auf die Beseitigung von Bäumen und Sträuchern, die näher als ­erlaubt an der Grundstücksgrenze stehen, fünf Jahre nachdem sie gepflanzt wurden. Bei sehr starkem Schattenwurf, der die Lebensqualität massiv einschränkt, können sich geschädigte Nachbarn aber auf das Nachbarrecht des Zivilgesetzbuches berufen. Denn erheblicher Schattenwurf kann als eine «übermässige Einwirkung» eingestuft werden, die laut Gesetz verboten ist.

14.03.2023

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