Kann ich von der Reise zurücktreten?

«Ich habe eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Kurz vor der Abreise teilte der Reiseveranstalter mit, ich sei an einem anderen Ort in einem schlechteren Hotel einquartiert. Mit der neuen Unterkunft ist die gesamte Reise rund ein Drittel weniger wert. Kann ich vom Vertrag zurücktreten?»

Ja. Führt die Änderung zu einer Wertverminderung der Reise um mehr als 10 Prozent, liegt eine «wesentliche Vertragsän­derung» gemäss ­Gesetz vor.

Dies ist bei Ihnen der Fall. Sie ­dürfen daher vom Vertrag zurückzutreten, falls Sie die Änderung nicht ­ak­zeptieren wollen. Wenn Sie sich für den ­Rücktritt entscheiden, können Sie ­wählen:

Sie können die Rück­zahlung des gesamten bezahlten Preises verlangen.

Falls Ihnen der Reise­veranstalter die ­Teilnahme an einer an­deren gleich- oder höherwertigen Reise an­bietet, können Sie das annehmen.

Falls man Ihnen eine andere minderwertige Reise mit Vergütung der Dif­ferenz vorschlägt, können Sie das akzeptieren.

Zudem gilt: Entsteht ­Ihnen als Folge der Vertragsänderung ein zusätzlicher finanzieller Nachteil, können Sie vom Veranstalter dessen ­Ersatz fordern.

16.11.2016

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