Kann ich von der Zügelfirma Geld zurückverlangen?

«Ich beauftragte für den Umzug eine Zügel­firma. Vereinbart wurden ein Stundenansatz und Barzahlung. Am neuen Wohnort ­­konnten meine Möbel nur mit einem Möbellift in die Wohnung transportiert werden. Das wusste die Firma. Der Lift liess aber mehrere Stunden auf sich warten. Die Zügelleute stellten mir schliesslich auch die Wartezeit in Rechnung. Ich gab nach, denn sie drohten, die Möbel wieder mitzunehmen. Kann ich mich nachträglich noch wehren?»

Ja. Denn Sie hätten den Zügelleuten nur die Stunden bezahlen müssen, die sie ­effektiv gearbeitet hatten. Die Zügelfirma müsste nur dann nichts zurückzahlen, wenn Sie freiwillig zu viel bezahlt hätten. Sie zahlten aber nicht freiwillig zu viel, ­sondern weil die Zügelleute mit der Wegnahme der ­Möbel gedroht hatten. Tipp: Vereinbaren Sie beim nächsten Mal einen Fixpreis oder ein Kostendach, um unlieb­same Überraschungen zu vermeiden.

12.09.2023

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