Kann ich zugunsten meiner Kinder verzichten?

«Kürzlich starb mein Vater. Er hat kein ­Testament hinterlassen. Laut Gesetz geht die ­Erbschaft je zur Hälfte an meinen Bruder und mich. Ich bin überschuldet. Deshalb möchte ich die Erbschaft zugunsten meiner Kinder ausschlagen. Kann ich das tun?»

Ja. Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen, geht Ihr Teil an Ihre Kinder. Aber: Ihre Gläubiger können die ­Ausschlagung innert sechs Monaten beim Gericht ­anfechten, sofern Sie deren Forderungen nicht sicherstellen.

Bei einer Anfechtung ­würde das Gericht eine amtliche Liquidation anordnen. Das heisst: Aus ­Ihrer Erbschaft würden zuerst die Forderungen der Gläubiger beglichen. Nur der Rest ginge dann an die Kinder.

10.03.2020

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