Kann man einen Teil des Erbes herauslösen und auszahlen?

«Seit dem Tod unseres Vaters bilden meine Geschwister und ich eine Erbengemeinschaft. Zurzeit ist es kein Thema, die Erbengemeinschaft aufzulösen. Ein Bruder ist nun aber in einer finanziellen Notlage und braucht Geld. Können wir ihm auch nur einen Teil seines Anteils am Erbe auszahlen?»

Ja. Es ist ohne Weiteres möglich, einem Erben einen Teil der Erbschaft auszuzahlen und den Rest vorläufig weiterbestehen zu lassen. Bei einer solchen partiellen Erbteilung muss Ihr Bruder sich dann bei der endgültigen Erbteilung an seinen Erbteil anrechnen lassen, was er bereits erhalten hat. Erbteilungsverträge müssen schriftlich abgefasst und von allen Erben unterzeichnet werden.

28.03.2023

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