Kann man mich von der Versammlung ausschliessen?

«Ich bin Stockwerkeigentümer. Der Verwalter droht, mich wegen einiger Unstimmigkeiten von der nächsten Eigentümerversammlung auszuschliessen. Darf er das?»

Nein. Als Stockwerkeigentümer haben Sie das Recht, an der Versammlung teil­zunehmen. Dieses Recht darf keinem Eigentümer entzogen werden. Besitzen mehrere Eigentümer eine Wohnung, können alle an der Versammlung teilnehmen. Sie haben aber nur eine Stimme.

12.11.2019

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