Kann meine Untermieterin so kurzfristig kündigen?
Nein. Auch mündliche Mietverträge sind gültig. Wurde vertraglich nichts abgemacht, gilt bezüglich Kündigungsfristen und Termine das Gesetz.
In Ihrem Fall geht es um die Geschäftsmiete. Ihre Kollegin kann deshalb nur mit einer Frist von 6 Monaten kündigen, jeweils auf einen ortsüblichen Termin oder per Ende einer dreimonatigen Mietdauer. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Miete einen einzelnen möblierten Raum oder eine umfangreichere Praxis betrifft. Mit der Kündigung im Februar endet das Mietverhältnis somit frühestens im August. So lange muss die Kollegin Miete zahlen – es sei denn, es findet sich schon früher ein anderer Untermieter.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.