Kann Parkplatz-Eigentümer eine Entschädigung fordern?

«Kürzlich parkierte ich mein Auto auf einem Firmenareal mit richterlichem Parkverbot. Der Besitzer stellte mir dafür eine sogenannte «Umtriebsentschädigung» von 50 Franken in Rechnung. Ich zahlte nicht. Jetzt erhielt ich eine Mahnung. Und die Firma droht mir mit einer Strafanzeige. Muss ich diese Drohung ernst nehmen?»

Ja. Private dürfen zwar keine Bussen ausstellen. Der Eigentümer oder Mieter eines Parkplatzes mit richterlichem Parkverbot darf aber von Falschparkierern eine ­angemessene Umtriebsentschädigung verlangen. Und er kann bei der Polizei einen Strafantrag stellen. Die Busse und Verfahrenskosten werden dann weit mehr als 50 Franken betragen. Deshalb sollten Sie die Umtriebsentschädigung zahlen.

30.08.2022

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