Kann uns der Erbe kündigen?

Wir sind Mieter einer Wohnung. Der Vertrag ist frühestens auf Ende April 2017 kündbar. Nun ist unser Vermieter gestorben, sein Sohn ist Allein­erbe. Kann uns dieser als neuer Eigentümer trotz Vertrag sofort kündigen?

Nein. Erben treten als ­Partei in die Verträge ein, die beim Tod eines Erblassers noch andauern. Dazu gehört Ihr Mietvertrag. Der Tod des Vermieters ändert an Ihrer Rechtsposition nichts.

Das heisst: Der Sohn Ihres verstorbenen Wohnungsvermieters muss sich an die vertraglich vereinbarten Kündigungstermine und -fristen halten.

21.09.2016

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