Kassenwechsel: Habe ich Anspruch auf Schadenersatz?

«Ich wechselte auf Anfang Jahr meine Grundversicherung von der CSS zur ÖKK. Letztere versprach mir, meine Kündigung an die CSS weiterzuleiten, unterliess dies dann aber. Nun bin ich weiter bei der CSS versichert. Kann ich von der ÖKK Schadenersatz verlangen?»

Ja. Sie sind weiterhin bei der CSS grundversichert, da Ihre Kündigung dort bis am 30. November nicht eingetroffen ist. Die ÖKK muss jedoch für den Ihnen entstandenen Schaden geradestehen und eine allfällige Differenz bei den Prämien übernehmen.

21.02.2024

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