Kassenwechsel ohne Zustimmung der Mitarbeiter?

«Mein Arbeitgeber hat angedeutet, dass er möglicherweise die Pensionskasse wechseln wird. Darf er das, ohne vorher die Zustimmung der Mitarbeiter einzuholen?»

Nein. Zwar besteht der Vertrag zwischen der Pensionskasse und dem Betrieb. Nur diese beiden Parteien können ihn schlies­sen oder kündigen. Der Arbeitgeber muss aber laut Gesetz bei einem Wechsel der Pensionskasse das Einverständnis des Personals oder einer allfälligen Arbeit­nehmervertretung einholen. Kommt ­keine Einigung zustande, entscheidet ein ­neu­traler Schiedsrichter. Dieser wird im ­gegenseitigen Einvernehmen oder im Streitfall von der Aufsichtsbehörde bestimmt. Wechselt ein Betrieb die ­Pen­sionskasse ohne das Einverständnis der Mehrheit der Angestellten oder des Schiedsrichters, muss er für einen all­fälligen Schaden ­aufkommen, der den ­Angestellten daraus entsteht. 

 

16.04.2019

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