Kein Job nach der Lehre – erhalte ich Arbeitslosengeld?

«Ich schliesse meine Lehre im Sommer ab. Leider kann ich nicht im Lehrbetrieb bleiben, die Stellensuche gestaltet sich schwierig. Habe ich Arbeitslosengeld zugut, wenn ich nichts finde?»

Ja. Arbeitslose Lehrabgänger haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ihr versicherter Verdienst richtet sich – vorbehältlich ­eines höheren Lehrlingslohns – nach einem Pauschalansatz. Dieser beträgt für unter 25-Jährige ohne Kinder Fr. 63.50 pro Tag. Für Ältere sind es 127 Franken pro Tag, ­das­selbe gilt für Arbeitslose mit Kindern. Vom entsprechenden Pauschalbetrag ­werden 80 Prozent ausbezahlt. Lehr­abgänger ­erhalten bis zu 200 Taggelder. Wenn sie 25-jährig oder älter sind, gibt es maximal 400 Taggelder. Das­selbe gilt für Lehrabgänger mit Kindern.

08.06.2021

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