Keine verbilligten Prämien: Muss ich das akzeptieren?

«Ich bin mit meinem ­Lebenspartner in den Kanton Aargau gezogen. Unser früherer Wohnkanton übernahm einen Teil meiner Krankenkassenprämien. Im Aargau soll ich nun aber keine Verbilligung er­halten. Grund: Die wirtschaft­lichen Verhältnisse ­meines Partners wurden ebenfalls berücksichtigt. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Die Voraussetzungen für verbilligte Prämien sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich – abhängig vom steuerbaren Einkommen und Vermögen sowie den familiären Verhältnissen. Im Aargau sind Paare, die seit mindestens zwei Jahren gemeinsam einen Haushalt führen oder mit gemein­samen Kindern leben, Ehepaaren gleichgestellt. Folge: Auch die finanzielle Situa­tion des Partners wird beim Berechnen der Prämienverbilligung berücksichtigt.

14.12.2022

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