Knochensplitter in der Bratwurst: Wer zahlt den abgebrochenen Zahn?
Der abgebrochene Zahn gilt als Unfall. Denn beim Essen einer Wurst müssen Sie nicht mit einem Knochensplitter rechnen. Melden Sie den Vorfall Ihrer Krankenkasse. Wegen Franchise und Selbstbehalt wird sie allerdings nicht alle Kosten übernehmen. Für die ungedeckten Kosten haftet die Migros, weil der Zahnschaden direkt durch den Knochensplitter in der Wurst verursacht wurde. So hat das Bundesgericht vor rund zwölf Jahren entschieden (Urteil 133 III 257).
Diese Rechtsprechung gilt immer noch. Sie sollten also reklamieren, vom Kaufvertrag zurücktreten und den Rest der Wurst zurückgeben, falls dies gewünscht wird.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.