Können meine Eltern per E-Mail auf ihren Anteil am Erbe verzichten?

Ich bin verheiratet. Wir haben keine Kinder. Im Falle meines Todes möchte ich, dass mein Ehemann mein ganzes Vermögen erbt. Meine Eltern, die beide noch leben, haben mir per E-Mail bestätigt, dass sie im Falle meines Todes auf ihren Anteil verzichten. Ist dieser Verzicht ­verbindlich?

Nein. Ihre Eltern haben ­einen Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses, weil Sie und Ihr Mann keine Kinder haben. Auf dieses Viertel können Ihre Eltern selbstverständlich verzichten. Damit der Verzicht rechtlich verbindlich ist, genügt aber ein E-Mail nicht. Es braucht dazu ­einen vom Notar beur­kundeten Erbvertrag, den Sie und die Eltern unterschreiben müssen.

Im Rahmen eines solchen Vertrages können Sie und Ihr Mann einander Ihr ganzes Vermögen zukommen lassen und Ihre Eltern gleich­zeitig auf ihren Teil verzichten.

11.03.2015

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