Können wir auf einem Kreuzfahrtschiff heiraten?
Ja. Schweizerinnen und Schweizer müssen nicht zwingend innerhalb der Landesgrenzen heiraten. Das zuständige Schweizer Zivilstandsamt anerkennt eine Heirat im Ausland, falls die gesetzlichen Bestimmungen des Heiratslandes eingehalten wurden.
Auf Schiffen gilt grundsätzlich das Recht des Landes, unter dessen Flagge das Schiff fährt. Nicht alle Länder ermöglichen rechtlich verbindliche Hochzeiten auf Schiffen. Doch Malta, die Bermudas und die Bahamas erlauben dies unter bestimmten Bedingungen. Viele Kreuzfahrtgesellschaften haben ihre Schiffe in einem dieser Länder registriert. Dann ist auch die Heirat auf einem Kreuzfahrtschiff möglich.
Damit die Heirat in der Schweiz anerkannt wird, muss das Schweizer Konsulat oder die Botschaft im entsprechenden Land informiert werden. Diese leiten die Dokumente an die Zivilstandsbehörde in der Schweiz weiter.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.