Können wir gemeinsam ein Testament aufsetzen?

«Meine Frau und ich möchten unseren Nachlass regeln. Können wir uns den Gang zum Notar sparen und stattdessen gemeinsam ein ­Testament verfassen?»

Für ein Testament muss man nicht zum Notar. Es ist gültig, wenn es vollumfänglich von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet wird. Jeder Ehepartner kann also sein eigenes Testament ver­fassen. Man kann es jederzeit ändern oder wider­rufen, wenn sich die Verhältnisse ändern. Möchten Sie und Ihre Frau aber lieber einen für beide verbind­lichen Vertrag abschliessen, müssen Sie beim Notar ­einen Erbvertrag unterzeichnen. Dieser kann dann nur im gegenseitigen Einverständnis geändert oder aufgehoben werden.

21.05.2019

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