Kommt jetzt eine Rückforderung?

«Ich bin IV-Rentner und beziehe seit Jahren ­Ergänzungsleistungen. Nun habe ich eine grosse Erbschaft erhalten. Muss ich jetzt die bezogenen Ergänzungsleistungen zurückzahlen?»

Nein. Falls Sie die Ergänzungsleistungen aufgrund einer korrekten Vermögens- und Einkommenserklärung bezogen haben, ist eine Rückforderung ausgeschlos­sen. Zurückzahlen müssen Sie lediglich die­jenigen Ergänzungsleistungen, die Sie vom Todestag des Erblassers bis zum Empfang der Erbschaft erhalten haben. Jedenfalls sind Sie verpflichtet, die Erbschaft schnellstmöglich zu melden. Die Ergänzungsleistungen werden dann neu berechnet.

28.01.2020

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: