Konkurs: Habe ich Anspruch auf die Insolvenzentschädigung?

«Ich bin im Rentenalter, arbeite aber noch. Dem Betrieb, in dem ich tätig bin, geht es ­finanziell schlecht. Habe ich Anspruch auf die Insolvenzentschädigung der Arbeitslosenkasse, falls über meinen Arbeitgeber der Konkurs eröffnet wird?»

Nein. Angestellte müssen nur bis Ende jenes Monats, in dem sie 65-jährig werden, Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen. Danach sind sie nicht mehr gegen Arbeitslosigkeit versichert und haben somit weder eine Insolvenzentschädigung zugut noch Anspruch auf Arbeitslosengeld.

21.05.2024

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