Konkursverfahren: Muss ich noch Steuern zahlen?

«Nach dem Tod meiner Mutter schlug ich die Erbschaft aus. Diese wurde dann durch das Konkursamt liquidiert. Nach Bezahlung der angemeldeten Gläubigerforderungen und der Verfahrenskosten blieben rund 50 000 Franken übrig, die mir das Konkursamt überwies. Nun hat sich die Wohngemeinde meiner verstorbenen Mutter wegen einer noch offenen Steuerschuld bei mir gemeldet. Muss ich zahlen?»

Nein. Die Gemeinde hat es versäumt, ihre Forderung im Konkursverfahren anzumelden. Dazu hätte sie bis zur Beendigung des Verfahrens Zeit gehabt. Nach Abschluss des Konkursverfahrens kann sie nun nicht von Ihnen verlangen, dass Sie aus dem Überschuss die offene Steuerschuld Ihrer verstorbenen Mutter begleichen.

14.02.2023

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